Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1.  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Durchführung von Mentorings, Schulungen, Workshops sowie anderen Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung durch Jan Phillip Harste, Zur Quelle 24, 30900 Wedemark (nachfolgend „ProduktManageMentor“), gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunden“) mit Sitz innerhalb von Deutschland.

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Mit dem Abschluss des Vertrags mit ProduktManageMentor erkennt der Kunde diese AGB in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung an, wenn im Vertrag die Einbeziehung dieser AGB vereinbart ist. Dem Kunden werden diese AGB auf Verlangen jederzeit kostenfrei in Textform (§ 126b BGB) überlassen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ProduktManageMentor den Vertrag in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden abgeschlossen hat. Der Geltung derartiger Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge, ohne dass ProduktManageMentor erneut auf deren Geltung hinweisen müsste. Der Vorrang individueller Vereinbarungen zwischen ProduktManageMentor und dem Kunden (einzeln bzw. gemeinsam „Partei“ bzw. „Parteien“) vor diesen AGB bleibt von dieser Ziff. 1.2 unberührt.

1.3. Die alleinige Vertragssprache ist Deutsch. Sofern vom Vertrag oder anderen vertragsbezogenen Dokumenten Übersetzungen in andere Sprachen als Deutsch gefertigt worden sein sollten, ist allein die deutsche Fassung maßgeblich. Leistungssprachen sind deutsch und englisch.

2. Vertragsgegenstand, Leistungserbringung

2.1. Unter dem Vertrag sind von ProduktManageMentor die darin jeweils bezeichneten Leistungen zu erbringen. Eine darüber hinaus gehende Beschaffenheit der Leistungen oder Eignung für bestimmte, vom Kunden angenommene Zwecke schuldet ProduktManageMentor nicht.

2.2. Die Leistungen werden als Präsenz- oder Onlineveranstaltungen erbracht. Die Anmeldung erfolgt über eine hierfür bereitgestellte Website oder per E-Mail. Die Anmeldung wird mit Bestätigung durch ProduktManageMentor verbindlich. Die Vergabe von Teilnahmeplätzen erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

2.3. Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung angegebenen Inhalte und Preise für die Veranstaltung. Storniert der Kunde seine Anmeldung mindestens 30 Tage vor dem Beginn der Schulung erstattet ProduktManageMentor eine ggf. bereits gezahlte Vergütung. Bei einer Stornierung mindestens 14 Tage vor dem Beginn der Schulung bleiben 50% der Vergütung zu zahlen, bei einer späteren Stornierung bleibt die Vergütung in voller Höhe zu zahlen.

2.4. ProduktManageMentor ist berechtigt, jede Veranstaltung mindestens 30 Tage ohne Angabe von Gründen abzusagen. Hiernach sind Absagen nur noch aus wichtigem Grund möglich (insbesondere bei Erkrankung des jeweiligen Mentors). Bereits gezahlte Vergütungen werden bei einer Absage vollständig erstattet. Andere Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

2.5. Veranstaltungen können durch ProduktManageMentor mindestens 30 Tage vor deren Beginn verschoben oder verlegt werden. Hierüber wird ProduktManageMentor den Kunden unverzüglich informieren. Die Anmeldung des Kunden bleibt für den neuen Termin oder Ort gültig, es sei denn der Kunde teilt innerhalb von zwei Wochen in Textform mit, dass er an der Veranstaltung nicht teilnehmen will. In diesem Fall erstattet ProduktManageMentor die Vergütung. Andere Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

2.6. ProduktManageMentor erbringt die von ihm geschuldeten Leistungen selbständig durch seine Beschäftigten oder durch Subunternehmer. Die Beschäftigten und Subunternehmer von ProduktManageMentor unterliegen ausschließlich der Aufsicht und den Weisungen von ProduktManageMentor. Der Kunde hat vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung mit ProduktManageMentor keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Personen.

3. Subunternehmer

ProduktManageMentor ist berechtigt, die von ihm unter dem Vertrag zu erbringenden Leistungen ganz oder teilweise durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Von einem Subunternehmer erbrachten Leistungen sind im Verhältnis zum Kunden Leistungen von ProduktManageMentor.

4. Termine, Verzug, höhere Gewalt

4.1.  Termine sind für ProduktManageMentor nur verbindlich, wenn diese in Textform (§ 126b BGB) als verbindlich festgelegt sind. Ein Verzug von ProduktManageMentor ist ausgeschlossen, wenn ProduktManageMentor die Verzögerung in der Leistungserbringung nicht zu vertreten hat oder solange der Kunde die von ihm geschuldeten Beistellungen und Mitwirkungen nicht erbracht hat. Im Übrigen gelten für den Verzug die gesetzlichen Regelungen.

4.2.  Bei höherer Gewalt ist ProduktManageMentor wegen der hiervon betroffenen Leistungen für die Dauer der höheren Gewalt und einer angemessenen Frist für die Wiederaufnahme der Leistungen von seiner Pflicht zur Erbringung der Leistungen befreit. Termine verschieben sich um den vorgenannten Zeitraum. Als höhere Gewalt im Sinne dieser Ziff. 4.2 gelten Feuer, Explosion, Überschwemmung, Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, Pandemie und Arbeitskampfmaßnahmen, soweit diese nicht von ProduktManageMentor zu vertreten sind.

5. Beistellungen und Mitwirkungen des Kunden

5.1. Der Kunde stellt sicher, dass in seinem Verantwortungsbereich alle Voraussetzungen zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistungen rechtzeitig erfüllt sind.

5.2. Der Kunde hat insbesondere folgende Beistellungen bereitzustellen und Mitwirkungen zu erbringen:

5.2.1. Der Kunde stellt alle vereinbarten oder zur Erbringung der Leistungen für ProduktManageMentor erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig und zur Verfügung.

5.2.2.  Der Kunde stellt Räume (bei Präsenzveranstaltungen, soweit nicht abweichend vereinbart) sowie technische und sonstige Arbeitsmittel im erforderlichen Umfang zur Verfügung. Hierzu gehören auch die Voraussetzungen für die Teilnahme an Online erbrachten Leistungen (z.B. Endgerät, Internetzugang, Browser, Software).

5.2.3 ProduktManageMentor darf den Kunden auf der eigenen Website (www.produktmanagementor.de) oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen.

5.2.4 ProduktManageMentor ist auch berechtigt, das Logo des Auftraggebers auf der Webseite www.produktmanagementor.de und in Marketingunterlagen zu verwenden. Der Auftraggeber erklärt sich ebenfalls bereit, bei der Erstellung einer Case Study mitzuwirken und nach Rücksprache einzelfallbezogen als Referenzansprechpartner zu fungieren.

6. Vergütung

6.1. Die vom Kunden zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag und versteht sich jeweils zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe im Zeitpunkt und am Ort der Leistungserbringung. Rechnungen werden mit Zugang beim Kunden fällig und sind ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.

6.2.  Bei Erbringung der Leistungen anfallende Reisekosten und Spesen sind nach Maßgabe des Vertrags, im Übrigen in tatsächlicher Höhe vom Kunden gesondert zu vergüten.

7. Haftung

7.1. Für die Haftung für von ProduktManageMentor, dessen Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer beim Kunden verursachte mittelbare und unmittelbare Sach- und Vermögensschäden gelten vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzlichen Regelungen.

7.2.  Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von ProduktManageMentor aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden des Kunden beschränkt. Der Haftungshöchstbetrag ist in diesem Fall beschränkt auf die vom Kunden jeweils für die Veranstaltung bezahlte Vergütung. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ProduktManageMentor ist die Haftung gegenüber dem Kunden auf den Ersatz mittelbarer Sach- und Vermögensschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, bei einfacher Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen. Wesentliche Vertragspflichten beziehen sich dabei auf eine Verpflichtung von ProduktManageMentor, deren Erfüllung die Nutzung der Leistungen durch den Kunden überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut oder vertrauen darf.

7.3. Abweichend von Ziff. 7.2 haftet ProduktManageMentor der Höhe nach unbegrenzt

  • bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, oder
  • bei einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln oder bei Arglist, oder
  • wenn ProduktManageMentor schriftlich (§ 126 Abs. 1 BGB) eine Garantie für die Beschaffenheit der von ihm zu erbringenden Leistungen übernommen hat.

8. Haftung für Rechtsmängel

8.1.  Die Leistungen sind dem Kunden frei von Rechten Dritter zu verschaffen. ProduktManageMentor gewährleistet, alle erforderlichen Nutzungsrechte zu haben, welche zur Einräumung der dem Kunden geschuldeten Rechte erforderlich sind.

8.2.  Der Kunde wird ProduktManageMentor unverzüglich in Textform (§ 126b BGB) informieren, wenn er auf tatsächlich oder angeblich bestehende Rechte Dritter hingewiesen wird oder anderweitig Kenntnis über tatsächlich oder angeblich bestehende Rechte Dritter erlangt.

8.3. Sind die Leistungen mit Rechten Dritter zum Nachteil des Kunden belastet, ist ProduktManageMentor nach seiner Wahl berechtigt, (a) durch rechtmäßige Maßnahmen die Rechter Dritter oder deren Geltendmachung, welche die vertragsgemäße Nutzung der Leistung durch den Kunden beeinträchtigen, zu beseitigen (z.B. durch Zahlung von Lizenzgebühren), oder (b) die Leistung in der Weise zu verändern, dass diese Rechte Dritter nicht mehr verletzt, wenn hierdurch die geschuldeten Leistungen nicht wesentlich verändert werden.

8.4. Die Beseitigung von Rechtsmängeln durch ProduktManageMentor ist für den Kunden kostenfrei.

8.5.  Die Rechtsmangelhaftungsfrist beträgt einheitlich zwölf Monate.

9. Laufzeit und Kündigung des Vertrags

Der Vertrag beginnt mit Auftragserteilung und endet mit vollständiger Erbringung der Leistungen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.  Jede Kündigung bedarf der Textform.

10. Vertraulichkeit

Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung zugänglich werdenden Informationen geheim zu halten, soweit es sich hierbei um Geschäftsgeheimnisse i.S.d. § 2 Nr. 1 GeschGehG handelt, insbesondere um interne Abläufe bei der jeweils anderen Partei.

11. Nutzungsrechte

11.1.  ProduktManageMentor behält sich alle Rechte an den Materialien zu den Veranstaltungen vor. Insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung der Materialien sind ohne vorherige, ausdrückliche Zustimmung von ProduktManageMentor in Textform nicht zulässig.

11.2. Der Kunde erhält an etwaigen bereitgestellten Materialien einfache, zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte zur vertragsgemäßen Nutzung der Materialien ausschließlich für eigene Zwecke. Eine Nutzung zu anderen Zwecken ist untersagt. Dies gilt insbesondere für eine Bearbeitung oder wirtschaftliche Nutzung der Materialien durch unentgeltliche oder entgeltliche, dauerhafte oder befristete Weitergabe an Dritte. Der Kunde wird die Materialien nicht dazu einsetzen, um direkt oder indirekt vergleichbare Leistungen selbst oder durch Dritte zu entwickeln oder zu verbessern.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand ist am Niederlassungsort von ProduktManageMentor. ProduktManageMentor ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Diese Ziffer gilt nicht, wenn die Auseinandersetzung andere als vermögensrechtliche Ansprüche betrifft oder hierfür durch Gesetz ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.

12.2. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts; Art. 3 Abs. 3, Abs. 4 Rom-I-VO bleiben unberührt.

12.3. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Formklausel.

12.4. Sollten einzelne oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Es gilt das Gesetz, wenn sich die unwirksame oder lückenhafte Regelung nicht durch ergänzende Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) ersetzen bzw. ergänzen lässt.

12.5. Der Kunde ist zur Abtretung von Ansprüchen nur nach vorheriger Zustimmung von ProduktManageMentor in Textform berechtigt. ProduktManageMentor wird die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.

 

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